Ziele erreichen

Schulabschlüsse an der HQS

Die Hönnequellschule ist ein Ort für alle Kinder – ganz egal, mit welcher Empfehlung sie von der Grundschule zu uns kommen.
Wir glauben an die Stärken jedes einzelnen Kindes und schaffen Lernwege, die fördern, herausfordern und Mut machen. So unterstützen wir unsere Schüler_innen darin, ihr persönliches Potenzial zu entfalten und den Abschluss zu erreichen, der zu ihnen passt.

Dass dieses gemeinsame Lernen wirkt, zeigen unsere Erfahrungen: Viele Schüler_innen erreichen bei uns einen höheren Schulabschluss als ursprünglich empfohlen. Das bestätigt, wie erfolgreich Lernen in einer vielfältigen und wertschätzenden Schulgemeinschaft sein kann.

Bei uns können die Schüler_innen alle allgemeinbildenden Abschlüsse erreichen:

  • den Ersten Schulabschluss,
  • den Erweiterten Ersten Schulabschluss,
  • den Mittleren Schulabschluss
  • den Mittleren Schulabschluss mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe

Darüber hinaus begleiten wir zieldifferent unterrichtete Schüler_innen auf ihrem Weg zum Förderschulabschluss.

Haben Sie Fragen?

Kontaktmöglichkeiten:

Für den Ersten Schulabschluss (ESA) gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Eine rechnerische Aufwertung einer E-Kurs „5“ zu einer G-Kurs „4“ ist möglich.
  • Englisch gehört in die Gruppe der „sonstigen Fächer“ (FG II).
  • Ein Ausgleich durch eine „bessere“ Note in einem anderen Fach ist nicht möglich.
  • Eine Nachprüfung ist nur von „5“ zu „4“ möglich.
  • Bei einer „6“ ist keine Nachprüfung möglich.
  • Es gibt keine Nachprüfungsmöglichkeit in den ZAP-Fächern (D, M, E).
  • Für die Fächer Arbeitslehre und Naturwissenschaften wird eine Lernbereichsnote gebildet.
  • Minderleistungen in der 2. Fremdsprache bleiben unberücksichtigt.

Mit der erfolgreichen Versetzung von Klasse 9 in Klasse 10 erwerben die Schüler_innen den Ersten Schulabschluss (ESA).

Für den Erweiterten Ersten Schulabschluss (EESA) gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Eine rechnerische Aufwertung einer E-Kurs „5“ zu einer G-Kurs „4“ ist möglich.
  • Englisch gehört in die Gruppe der „sonstigen Fächer“ (FG II).
  • Ein Ausgleich durch eine „bessere“ Note in einem anderen Fach ist nicht möglich.
  • Eine Nachprüfung ist nur von „5“ zu „4“ möglich.
  • Bei einer „6“ ist keine Nachprüfung möglich.
  • Es gibt keine Nachprüfungsmöglichkeit in den ZAP-Fächern (D, M, E).
  • Für die Fächer Arbeitslehre und Naturwissenschaften wird eine Lernbereichsnote gebildet.
  • Minderleistungen in der 2. Fremdsprache bleiben unberücksichtigt.

Um einen mittleren Schulabschluss (MSA) zu erreichen, gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Die Schülerin/ der Schüler ist in mindestens zwei Fächern dem E-Kurs zugeordnet.
  • Zur Fächergruppe I gehören Deutsch, Mathematik, Englisch und das Wahlflichtfach I.
  • Zur Fächergruppe II gehören die restliche Fächer (auch Chemie!).
  • Ein Kurswechsel im Halbjahr der 10 ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
  • Es gibt keine Nachprüfungsmöglichkeit in den ZAP-Fächern (D, M, E).
  • Eine Nachprüfung möglich, wenn die Verbesserung um eine Notenstufe genügt, um den Abschluss zu erreichen.
  • Es ist keine Nachprüfung möglich in einem Fach mit „ungenügend“.
  • E ist keine Nachprüfung möglich, um dann das Nachprüfungsfach für einen Ausgleich heranzuziehen.
  • Eine rechnerische Aufwertung einer möglichen dritten E-Kursnote zu einer um eine Notenstufe verbesserten G-Kursnote ist möglich.

Um die HQS mit dem mittleren Schulabschluss mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (MSA-Q) zu verlassen, gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Die Schülerin/ der Schüler ist dem Unterricht in mindestens drei E-Kursen zugewiesen.
  • Zur Fächergruppe I gehören Deutsch, Mathematik, Englisch und das Wahlpflichtfach I.
  • Zur Fächergruppe II gehöre alle restlichen Fächer (auch Chemie!).
  • Ein Kurswechsel im Halbjahr der 10 nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
  • Keine Nachprüfungsmöglichkeit gibt es in den ZAP-Fächern (D, M, E).
  • Eine Nachprüfung ist möglich, wenn die Verbesserung um eine Notenstufe genügt, um den Abschluss zu erreichen.
  • Es ist keine Nachprüfung möglich, um ein Nachprüfungsfach für einen Ausgleich heranzuziehen.
  • Es ist keine Nachprüfung möglich in einem Fach mit „ungenügend“.
  • Eine rechnerische Aufwertung einer möglichen vierten E-Kursnote zu einer um eine Notenstufe verbesserten G-Kursnote ist möglich.